Ersttermin | bis 60 min | 140 Euro |
Folgetermin | bis 45 min | 105 Euro |
Barzahlung erbeten!
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für osteopathische Behandlungen (Ausnahme: SVS erteilt auf Kulanz Bewilligungen für osteopathische Behandlungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden).
Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen unterschiedlich hohen Anteil der Kosten.
Vereinbarte Termine sind nur für Sie reserviert. Ich bitte daher um Verständnis, dass Termine, die nicht mindestens 24h vorher abgesagt werden, zur Gänze in Rechnung gestellt werden.
Preise sind umsatzsteuerbefreit (nach Umsatzsteuergesetz § 6 Abs.1 Z 27 UStG).
|
|
|